ana.words, geschlechtstrieb, sakramentale ehe voglae

ana.words, geschlechtstrieb, sakramentale ehe voglae
27. Oktober 1999 michael
In Allgemein
VII. Keuschheit

1. Der Geschlechtstrieb
Triebe sind von Gott in den Menschen hineingelegte Anlagen,
die ihn zu Taetigkeiten veranlassen, die fuer das
individuelle oder gesellschaftliche Leben notwendig oder
nuetzlich sind. Mit der Betaetigung der Triebe ist immer ein
Lustgefuehl verbunden, damit der Mensch zur Befriedigung
gelockt werde. Das Tier folgt seinem Trieb aus innerem Zwang
(Instinkt), der Mensch bekam von Gott Verstand und Willen,
um den an sich blinden Trieb selbst sinnvoll zu lenken, um
geistig ueber das Triebleben zu herrschen. - Der
Geschlechtstrieb hat den von Gott gesetzten Zweck, die
Fortpflanzung des Menschengeschlechtes (Erzeugung,
Ernaehrung und Erziehung der Kinder) zu sichern und den
innigsten Austausch der Liebe zweier Menschen zu
ermoeglichen. Weil diese Aufgabe grosse Opfer fordert, hat
der Schoepfer mit der Befriedigung des Geschlechtriebes ein
besonders starkes Lustgefuehl verbunden. Nur in der
unaufloeslichen, sakramentalen Ehe ist die naturgemaesse
Befriedigung dieses starken Triebes von Gott erlaubt,
gewollt und geweiht. Die Geschlechtskraft ist daher nicht
ein notwendiges, duldbares Uebel, sondern ein wertvolles
Gut, nur darf sie sich nicht verselbstaendigen und
unbotmaessig werden. Ueber die Steuerung des
Geschlechtstriebes muss man wissen, dass Verstand und Wille
nicht unmittelbar den der Triebbefriedigung dienenden
Bewegungsmechanismus ausloesen koennen. Nebst Beruehrungen
und Blicken haben vor allem die Vorstellungsbilder der
Phantasie diesen unmittelbaren Einfluss. Ueber die Phantasie
aber hat der Wille nur eine indirekte Macht, hingegen hat
der Trieb eine direkte Einflussmoeglichkeit auf die
Phantasie. Daraus geht die Schluesselstellung hervor, die
die Phantasie, ihre Pflege und Reinhaltung, fuer die
Beherrschung des Geschlechtstriebes hat. Die sittliche
Verantwortung des Menschen reicht hier soweit wie die
Einflussnahme des Willens auf die Phantasie.


aus: Franz-Xavier Schwander, Das Fuehrergesetz. Werkheft des
schweizerischen Jungwachtbundes, Luzern 1958.

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