ana.words, grundhaltung, erbschuld, sittengesetz

ana.words, grundhaltung, erbschuld, sittengesetz
13. Oktober 1999 michael
In Allgemein
VI. Schamhaftigkeit

3. Grundhaltungen der Schamhaftigkeit
a) Ehrfurcht. Die Schamhaftigkeit soll getragen sein durch
die lebendige Ueberzeugung von der Groesse und Wuerde des
menschlichen und christlichen Leibes: Werkstatt des Lebens,
Kunstwerk Gottes, Glied Christi... Daraus resultiert
Hochachtung und dankbare Freude gegenueber dem Leib und dem
Geschlechtlichen. Der ganze Leib ist von Gott gedacht und
geschaffen, und die Weitergabe des natuerlichen Lebens ist
auf diese Weise vom Schoepfer gewollt, darum gibt es nichts
Minderwertiges, Schlechtes, oder Unkeusches am Leib, keine
sogenannte unehrbare Koerperteile. Der Leib verdient unsere
Ehrfurcht. Unkeusch kann nur die Gesinnung und Absicht eines
Menschen sein, sein Wollen und Tun, der Missbrauch des guten
Leibes. Du darfst und sollst den Leib kennen, um den Sinn
des Geschlechtlichen wissen, es gibt eine erlaubte
Neugierde. Aber bedenke: man oeffnet auch nicht taeglich
seine Uhr und stochert im Uhrwerk herum!

b) Klugheit. Sie gebietet uns die Schamhaftigkeit, denn der
kluge Mensch begibt sich nicht unnoetig und unbedacht,
mutwillig und unvorsichtig in Gefahren, huetet sich vor
truegerischer Selbstsicherheit, vor Ueberschaetzung der
eigenen Widerstandskraefte. Die Erbschuld spricht immer fuer
ein gewisses Misstrauen, weil sie den Leib zu einer
moeglichen Gefahrenquelle gemacht hat. Die Klugheit lenke
unsere Schamhaftigkeit, bewahre vor Zuviel und Zuwenig,
bilde ein gesundes Urteil in uns.

c) Naechstenliebe. In der Schamhaftigkeit darf ich keinen
nur ichbezogenen Standpunkt einnehmen (mir macht das
nichts!). Ich koennte durch mein Benehmen das Seelenheil des
Naechsten gefaehrden, sein Ringen um die Reinheit
erschweren, mitwirken zum Schlechten und mitschuldig an der
Suende des andern werden. Der Jungwachtfuehrer erlaubt sich
keinen Mangel an diesbezueglicher Ruecksicht auf die
Mitmenschen. Anderseits muss er aber auch nicht rein
traditionelle Anschauungen, die sich nicht aus dem
Sittengesetz begruenden lassen, als unbedingt verpflichtend
ansehen. Mithelfen in der Erziehung zu einer natuerlichen
Unbefangenheit.


aus: Franz-Xavier Schwander, Das Fuehrergesetz. Werkheft des
schweizerischen Jungwachtbundes, Luzern 1958.

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