ana.words, ungeniessbare schriftlichkeit

ana.words, ungeniessbare schriftlichkeit
9. Juli 2020 tbz
In Allgemein
es gab reaktionen.
von prisca:

"Hallo tbz :-)

Diese abstossend und ungeniessbar aussehende und geradewegs
furchteinflössende Pizza ist als Sinnbild für das bisherige Jahr 2020
wirklich on point. 

Der Text?
Also blöd kann man einen solch gut, witzig und böse geschriebenen Text,
der so viel Wahres ausdrückt und so oft den Nagel auf den Kopf trifft
oder zumindest Teilaspekte einer Thematik genau ?tüpft? gar nicht
finden. 

Hmmmmmm... also, obwohl er nicht alles ausdrückt, was ich empfinde oder
mir Sorgen macht, und obwohl ich weder in diesem Stil schreiben würde -
auch wenn ich es könnte ;-) -, noch denke, selbst als Ami wahrscheinlich
nicht, muss ich sagen: doch, right on point. 

Und zu deinen Unterschriftenwords: ich habe leider keine Ahnung, bin
aber gespannt und hoffe auf Antworten!

Herzlicher Gruss
Prisca"


und bezueglich unterschriften hilft gleich adrian.
tbz dankt fuer die einsendungen!

"also der jus-student versucht zu antworten, ohne gewähr für vollständige korrektheit:

grundsätzlich können verträge und so (also einkaufen wie onlineshop)
formlos gemacht werden.
für gewisse geschäfte/vertäge gibt es aber gesetzliche formvorschriften,
wie z.b. dass sie ?schriftlich? gemacht werden müssen.
?schriftlich" heisst (neben dem, dass es geschrieben sein muss), mit
eigenhändiger unterschrift, oder anerkannter elektronischer signatur.
für die entbindung vom berufsgeheimnis (um das geht es ja, wenn
patientendaten weitergegeben werden sollen) gibt es keine
formvorschrift, die ist also formlos möglich (also auch nur mündlich),
zu beweiszwecken wird aber das festhalten auf einem schriftstück
empfohlen (unter ?schriftlich" und "auf einem schriftstück? verstehen
jurist*innen nicht das gleiche).

also wenn nicht ?schriftlich? vorgeschrieben ist, dann gehts nur darum
einen beweis zu haben, das etwas abgemacht wurde, dann reicht ein
chribbel. bzw. den bräuchts nicht einmal, aber das kann halt den
beweiswert erhöhen (und darum gehts halt; wenns zum rechtsstreit kommt,
braucht es gute, glaubhafte beweise, also diskutiere z.b. mit deinem
vermieter nicht am telefon, sonder per mail, dann hast du schon mal die
beweise gesichert).

wenn schriftlichkeit vorgeschrieben ist, dann brauchts richtige
unterschrift oder elektronische signatur. ein scan der unterschrift ist
dann ok, wenn es in dem geschäftsbereich ?verkehrsüblich? ist,
insbesondere auf wertpapieren.
und bei ganz wichtigen geschäften brauchts eine beglaubigte
unterschrift, dann geht man zu notar*in, zeigt den ausweis und
unterschreibt vor den augen von notar*in.

aber wenn wir alle nett wären und nie lügen würden, dann bräuchte es das
alles nicht, weil es ja auch kein grund für rechtsstreit gibt.
aber wir haben ja wettbewerb und konkurrenzprinzip, dass soll
anscheinend das am besten funktionierende wirtschaftssystem sein. aber
da dieses system doch nicht richtig funktioniert, weil viele durch die
darauf basierende gesellschaft egoistisch geprägt wurden und darum immer
bescheissen wollen, mussten all die gesetze geschaffen werden, die den
beschiss unterbinden. 

liebe grüsse
adrian"

-- = --    -- = --    -- = --     

a n a . w o r d s
aus dem hellblauen salon

words@ana.ch
http://ana.ch/words/
ana.txt seite 444

reicht ana.words weiter!

vragen & kommentare & texte, die
ihr davon findet, sie seien es wert, 
dass es die ganze welt erfaehrt, oder 
mindestens die redaktion, dann 
mailto:words@ana.ch

du willst auch? immer mehr?
dann abonnier auch du ana.words:
http://ana.ch/txt/444