es gab reaktionen. von prisca: "Hallo tbz :-) Diese abstossend und ungeniessbar aussehende und geradewegs furchteinflössende Pizza ist als Sinnbild für das bisherige Jahr 2020 wirklich on point. Der Text? Also blöd kann man einen solch gut, witzig und böse geschriebenen Text, der so viel Wahres ausdrückt und so oft den Nagel auf den Kopf trifft oder zumindest Teilaspekte einer Thematik genau ?tüpft? gar nicht finden. Hmmmmmm... also, obwohl er nicht alles ausdrückt, was ich empfinde oder mir Sorgen macht, und obwohl ich weder in diesem Stil schreiben würde - auch wenn ich es könnte ;-) -, noch denke, selbst als Ami wahrscheinlich nicht, muss ich sagen: doch, right on point. Und zu deinen Unterschriftenwords: ich habe leider keine Ahnung, bin aber gespannt und hoffe auf Antworten! Herzlicher Gruss Prisca" und bezueglich unterschriften hilft gleich adrian. tbz dankt fuer die einsendungen! "also der jus-student versucht zu antworten, ohne gewähr für vollständige korrektheit: grundsätzlich können verträge und so (also einkaufen wie onlineshop) formlos gemacht werden. für gewisse geschäfte/vertäge gibt es aber gesetzliche formvorschriften, wie z.b. dass sie ?schriftlich? gemacht werden müssen. ?schriftlich" heisst (neben dem, dass es geschrieben sein muss), mit eigenhändiger unterschrift, oder anerkannter elektronischer signatur. für die entbindung vom berufsgeheimnis (um das geht es ja, wenn patientendaten weitergegeben werden sollen) gibt es keine formvorschrift, die ist also formlos möglich (also auch nur mündlich), zu beweiszwecken wird aber das festhalten auf einem schriftstück empfohlen (unter ?schriftlich" und "auf einem schriftstück? verstehen jurist*innen nicht das gleiche). also wenn nicht ?schriftlich? vorgeschrieben ist, dann gehts nur darum einen beweis zu haben, das etwas abgemacht wurde, dann reicht ein chribbel. bzw. den bräuchts nicht einmal, aber das kann halt den beweiswert erhöhen (und darum gehts halt; wenns zum rechtsstreit kommt, braucht es gute, glaubhafte beweise, also diskutiere z.b. mit deinem vermieter nicht am telefon, sonder per mail, dann hast du schon mal die beweise gesichert). wenn schriftlichkeit vorgeschrieben ist, dann brauchts richtige unterschrift oder elektronische signatur. ein scan der unterschrift ist dann ok, wenn es in dem geschäftsbereich ?verkehrsüblich? ist, insbesondere auf wertpapieren. und bei ganz wichtigen geschäften brauchts eine beglaubigte unterschrift, dann geht man zu notar*in, zeigt den ausweis und unterschreibt vor den augen von notar*in. aber wenn wir alle nett wären und nie lügen würden, dann bräuchte es das alles nicht, weil es ja auch kein grund für rechtsstreit gibt. aber wir haben ja wettbewerb und konkurrenzprinzip, dass soll anscheinend das am besten funktionierende wirtschaftssystem sein. aber da dieses system doch nicht richtig funktioniert, weil viele durch die darauf basierende gesellschaft egoistisch geprägt wurden und darum immer bescheissen wollen, mussten all die gesetze geschaffen werden, die den beschiss unterbinden. liebe grüsse adrian" -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon words@ana.ch http://ana.ch/words/ ana.txt seite 444 reicht ana.words weiter! vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444