ana.words, suppe fuer die kunst

ana.words, suppe fuer die kunst
4. Januar 2023 tbz
In haut nach aussen
zu gestern schrieb h. poison:

Immerhin darf man die Leimtube noch mitnehmen. Einfach nicht in einer Tasche.
Oder eine Suppe auf der grossen Treppe essen.
Juhuuu

;)

H. Poison


und tbz stellt sich das vor,
wie jemand auf die treppe sitzt im 
einen erschlagenden chipperfieldbau
und da ne suppe loeffelt
vielleicht zuerst warmmacht auf nem campingkocher oder so
(steht irgendwo, das duerfe man nicht?)
und ueberlegt:
waere das noch essen
oder schon eine kunst-performance?

tbz hat nun die hausordnung gelesen.

§2 Ess- und Trinkwaren sind in den Ausstellungsräumen
nicht zugelassen, jedoch in den Eingangshallen und in
den Gärten (gilt auch für Babynahrung und Milchfla-
schen).

und nun stellt sich die grosse frage:
zaehlt die treppe noch zur eingangshalle?
vielleicht die unterste stufe?
die ist ja dann wuerkli noch 
weit weg von kunst.

und wo steht nun,
man duerfe keine gaskocher mitnehmen?

da gibt es also viele paragraphen dazwischen
(groesse der taschen, gehstoecke,
kinderwagen, fundgegenstaende,
schreiben und zeichnen, foetele und filmen etc.)
bevor es bei paragraph 18 heisst:

§18 Alle Aktivitäten, welche Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit
und Ruhe im Kunsthaus Zürich beeinträchtigen, sind zu
unterlassen. Den Anweisungen des Besucherservice ist
jederzeit Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstössen
gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Besu-
cherservice ist dieser befugt, den weiteren Aufenthalt im
Kunsthaus Zürich zu verbieten. Der Eintrittspreis wird
nicht zurückerstattet.


also SICHERHEIT, ORDNUNG, SAUBERKEIT UND RUHE,
das sind natuerlich recht weite begriffe.
wahrscheinlich wuerde eventuell drunter verstanden
dass man nicht auf der treppe
des einen erschlagenden chipperfieldbaus
eine suppe essen duerfte?

wobei man ja fuer die sauberkeit servietten mitnehmen koennte.

nun ja. wer's ausprobiert, soll sich doch dann
bei ana melden und ueber die reaktion
der kunsthaus-security berichten.

zwei details, die tbz interessant fand
beim lesen der hausordnung:

§11 Die Kunstwerke dürfen nicht berührt werden, ein Ab-
stand von mindestens 50 cm muss eingehalten werden.

(mindestens 50 cm? ui. 
tbz hat gegen hausordnung verstossen...
und hunderte andere auch.)

und:

§16 Mobiltelefone müssen während dem Besuch der Aus-
stellungsräume auf lautlos eingestellt sein.

merket euch das. pipiep.

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