zu gestern schrieb h. poison: Immerhin darf man die Leimtube noch mitnehmen. Einfach nicht in einer Tasche. Oder eine Suppe auf der grossen Treppe essen. Juhuuu ;) H. Poison und tbz stellt sich das vor, wie jemand auf die treppe sitzt im einen erschlagenden chipperfieldbau und da ne suppe loeffelt vielleicht zuerst warmmacht auf nem campingkocher oder so (steht irgendwo, das duerfe man nicht?) und ueberlegt: waere das noch essen oder schon eine kunst-performance? tbz hat nun die hausordnung gelesen. §2 Ess- und Trinkwaren sind in den Ausstellungsräumen nicht zugelassen, jedoch in den Eingangshallen und in den Gärten (gilt auch für Babynahrung und Milchfla- schen). und nun stellt sich die grosse frage: zaehlt die treppe noch zur eingangshalle? vielleicht die unterste stufe? die ist ja dann wuerkli noch weit weg von kunst. und wo steht nun, man duerfe keine gaskocher mitnehmen? da gibt es also viele paragraphen dazwischen (groesse der taschen, gehstoecke, kinderwagen, fundgegenstaende, schreiben und zeichnen, foetele und filmen etc.) bevor es bei paragraph 18 heisst: §18 Alle Aktivitäten, welche Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Ruhe im Kunsthaus Zürich beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Den Anweisungen des Besucherservice ist jederzeit Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Besu- cherservice ist dieser befugt, den weiteren Aufenthalt im Kunsthaus Zürich zu verbieten. Der Eintrittspreis wird nicht zurückerstattet. also SICHERHEIT, ORDNUNG, SAUBERKEIT UND RUHE, das sind natuerlich recht weite begriffe. wahrscheinlich wuerde eventuell drunter verstanden dass man nicht auf der treppe des einen erschlagenden chipperfieldbaus eine suppe essen duerfte? wobei man ja fuer die sauberkeit servietten mitnehmen koennte. nun ja. wer's ausprobiert, soll sich doch dann bei ana melden und ueber die reaktion der kunsthaus-security berichten. zwei details, die tbz interessant fand beim lesen der hausordnung: §11 Die Kunstwerke dürfen nicht berührt werden, ein Ab- stand von mindestens 50 cm muss eingehalten werden. (mindestens 50 cm? ui. tbz hat gegen hausordnung verstossen... und hunderte andere auch.) und: §16 Mobiltelefone müssen während dem Besuch der Aus- stellungsräume auf lautlos eingestellt sein. merket euch das. pipiep. -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon furcht und schrecken seit 1997 mailto:words@ana.ch http://ana.ch/words/ ana.txt seite 444 vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444 hast du genug? immer weniger? dann bestell doch nicht ana.words ab: http://ana.ch/txt/444