ana.words, sachverhalt trifft vermutlich nicht zu

ana.words, sachverhalt trifft vermutlich nicht zu
20. September 2018 tbz
In Allgemein
zu gestern schrieb jopres:
uiuiui, grad ein video erhalten. 
diese möse ist ja wirklich böse ;-)

was tbz ein herzliches WUAHAHA entlockte.

und dann schrieb poshdirt
der eine ganz aehnliche mail erhalten hatte
aber in englisch
waehrend tbz inzwischen drei sozusagen deutsche versionen vorweisen kann

und der poshdirt hat schon viel gesehen in seinem internetleben
aber gerade eine mail mit dieser masche noch nicht
und drum hat er kurzentschlossen dem bundeskriminalamt in wien geschrieben
(ja, ana ist international)
und im folgenden poshdirts einsendung
und die antwort des bundeskriminalamts 
fuer euch in voller laenge

weil schoene geschichte
und schoen zu lesen
"straftaten, welche nicht verschriftet werden" und so

morgen dann 
something completely different.

"haha, ja, das hatte ich auch kürzlich. da ich jedoch bis dahin nichts
von solchen erpressungsversuchen gehört hatte und auch im internet kaum
etwas darüber zu finden war, schrieb ich einfach mal an unser
bundeskriminalamt, abteilung cyberkriminalität.


darauf kam dann relativ rasch folgende antwort:

(Anrede)

Vielen Dank für Ihre Information.

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail handelt es sich bei vorliegendem
Sachverhalt aus Erfahrungen um eine reine betrügerische Vorgehensweise,
die uns in dieser Art und Weise leider in einer Vielzahl bereits bekannt
ist.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.watchlist-internet.at/news/erpressung-durch-passwortdiebstahl-und-masturbationsvideo/

Der vorgegebene Sachverhalt des Täters wird vermutlich bei Ihnen nicht
zutreffen, denn dieser will durch das Vortäuschen Sie lediglich zur
Überweisung eines bestimmten Betrages (in diesem Fall in Form von
Bitcoin) zwingen. Den Forderungen sollte man auf keinen Fall nachkommen
oder antworten, da sonst weitere folgen könnten. Bis dato sind uns keine
tatsächlichen Schadensfälle bekannt und es kann daher davon ausgegangen
werden, dass das ?erpresserische? Material gar nicht existiert.

Wir dürfen Ihnen daher empfehlen keinesfalls persönliche Daten
bekanntzugeben und derartige Zuschriften zu ignorieren bzw. zu löschen.
Des Weiteren sollten bei verdächtigen Emails keine Dateienanlagen oder
Links geöffnet werden, weil diese Schadsoftware beinhalten können!
Verdächtige Emails (in den Spam Ordner verschieben) oder endgültig
löschen mit den Tasten Shift + Entfernen. Sollten Sie Webcams und
Mikrofone verwenden, so sollten diese auch mit Passwörtern geschützt
werden bzw. wenn diese nicht verwendet können sie abgedeckt/abgeklebt
werden.

Es ist grundsätzlich immer wichtig Passwörter regelmäßig mit
ausreichender Länge, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen
zu ändern, um den Account möglichst sicher zu gestalten. Sie können sich
am besten schützen, indem sie vorsichtig sind, wem Sie Ihre Daten im
Internet anvertrauen, regelmäßig überprüfen ob Ihre Zugangsdaten
veröffentlicht wurden um danach Ihr Passwort zu ändern.

Unter den folgenden Seiten können Sie Ihre Emailadresse überprüfen
lassen, ob diese jemals einem Datenleck unterlagen und dadurch Ihr
Passwort mit Ihrer E-Mail Adresse im Internet veröffentlicht wurde
https://sec.hpi.uni-potsdam.de/leak-checker/search?lang=de/ und
https://haveibeenpwned.com. Dies veranlasst die Täter mehr Druck zu
verüben und die E-Mail Empfänger im Glauben zu lassen, Zugriff auf den
PC erhalten zu haben.

Polizeiliche Ermittlungen dürfen gesetzlich nur aufgrund einer zuvor
gemachten Anzeige bzw. nach Anordnung durch die zuständige
Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Wenn Sie den Erpressungsversuch
zur Anzeige bringen möchten, begeben Sie sich bitte zu einer anderen
Polizeiinspektion Ihrer Wahl und erstatten dort eine entsprechende
Anzeige. Der übliche Verlauf einer Anzeige für allfällige weitere
Ermittlungen im Strafrecht führt dabei über die jeweilige
Polizeiinspektion zum Landeskriminalamt in den dortigen Fachbereich.
Nehmen Sie dazu alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (E-Mails
udgl.) wenn möglich auch in elektronischer Form (CD, USB-Stick) mit.

Eine ?Online? Anzeigeerstattung ist leider nicht möglich und ist es auch
rechtlich nicht möglich, nur auf Grund eines übermittelten Mails
Erhebungen durchzuführen.

Über die Sinnhaftigkeit beim vorliegenden Fall eine Anzeige zu
erstatten, kann ich Ihnen leider keine einfache Antwort geben. Natürlich
sind die Aussichten in Bezug auf die Ausforschung des Täters scheinbar
gering, anders gesehen haben Straftaten, welche nicht verschriftet
wurden, niemals stattgefunden. Daraus ergibt sich dann auch, dass keine
Änderung in Bezug auf die herrschende Rechtslage oder den möglichen
Ermittlungsschritten erfolgen wird und es somit den Täter(-gruppen) auch
künftig recht einfach gemacht wird.

Informationen bzgl. Kriminalität im Internet und Cybercrime erhalten Sie
etwa unter
http://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/start.aspx#a2
www.watchlist-internet.at, www.mimikama.at www.saferinternet.at und
https://www.watchlist-internet.at/sonstiges/betrug-im-internet-so-
schuetzen-sie-sich/

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und
verbleiben, 

mit freundlichen Grüßen, 
Ihr 
Bundeskriminalamt Wien
Cybercrime-Competence-Center 
.BK 5.2 C4 ? Meldestelle (MM)
Josef-Holaubek-Platz 1
1090 Wien
BMI-II-BK-5-2-C4-Meldestelle@bmi.gv.at
www.bundeskriminalamt.at
www.facebook.com/bundeskriminalamt "

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