zu gestern schrieb jopres: uiuiui, grad ein video erhalten. diese möse ist ja wirklich böse ;-) was tbz ein herzliches WUAHAHA entlockte. und dann schrieb poshdirt der eine ganz aehnliche mail erhalten hatte aber in englisch waehrend tbz inzwischen drei sozusagen deutsche versionen vorweisen kann und der poshdirt hat schon viel gesehen in seinem internetleben aber gerade eine mail mit dieser masche noch nicht und drum hat er kurzentschlossen dem bundeskriminalamt in wien geschrieben (ja, ana ist international) und im folgenden poshdirts einsendung und die antwort des bundeskriminalamts fuer euch in voller laenge weil schoene geschichte und schoen zu lesen "straftaten, welche nicht verschriftet werden" und so morgen dann something completely different. "haha, ja, das hatte ich auch kürzlich. da ich jedoch bis dahin nichts von solchen erpressungsversuchen gehört hatte und auch im internet kaum etwas darüber zu finden war, schrieb ich einfach mal an unser bundeskriminalamt, abteilung cyberkriminalität. darauf kam dann relativ rasch folgende antwort: (Anrede) Vielen Dank für Ihre Information. Bezugnehmend auf Ihre E-Mail handelt es sich bei vorliegendem Sachverhalt aus Erfahrungen um eine reine betrügerische Vorgehensweise, die uns in dieser Art und Weise leider in einer Vielzahl bereits bekannt ist. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.watchlist-internet.at/news/erpressung-durch-passwortdiebstahl-und-masturbationsvideo/ Der vorgegebene Sachverhalt des Täters wird vermutlich bei Ihnen nicht zutreffen, denn dieser will durch das Vortäuschen Sie lediglich zur Überweisung eines bestimmten Betrages (in diesem Fall in Form von Bitcoin) zwingen. Den Forderungen sollte man auf keinen Fall nachkommen oder antworten, da sonst weitere folgen könnten. Bis dato sind uns keine tatsächlichen Schadensfälle bekannt und es kann daher davon ausgegangen werden, dass das ?erpresserische? Material gar nicht existiert. Wir dürfen Ihnen daher empfehlen keinesfalls persönliche Daten bekanntzugeben und derartige Zuschriften zu ignorieren bzw. zu löschen. Des Weiteren sollten bei verdächtigen Emails keine Dateienanlagen oder Links geöffnet werden, weil diese Schadsoftware beinhalten können! Verdächtige Emails (in den Spam Ordner verschieben) oder endgültig löschen mit den Tasten Shift + Entfernen. Sollten Sie Webcams und Mikrofone verwenden, so sollten diese auch mit Passwörtern geschützt werden bzw. wenn diese nicht verwendet können sie abgedeckt/abgeklebt werden. Es ist grundsätzlich immer wichtig Passwörter regelmäßig mit ausreichender Länge, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu ändern, um den Account möglichst sicher zu gestalten. Sie können sich am besten schützen, indem sie vorsichtig sind, wem Sie Ihre Daten im Internet anvertrauen, regelmäßig überprüfen ob Ihre Zugangsdaten veröffentlicht wurden um danach Ihr Passwort zu ändern. Unter den folgenden Seiten können Sie Ihre Emailadresse überprüfen lassen, ob diese jemals einem Datenleck unterlagen und dadurch Ihr Passwort mit Ihrer E-Mail Adresse im Internet veröffentlicht wurde https://sec.hpi.uni-potsdam.de/leak-checker/search?lang=de/ und https://haveibeenpwned.com. Dies veranlasst die Täter mehr Druck zu verüben und die E-Mail Empfänger im Glauben zu lassen, Zugriff auf den PC erhalten zu haben. Polizeiliche Ermittlungen dürfen gesetzlich nur aufgrund einer zuvor gemachten Anzeige bzw. nach Anordnung durch die zuständige Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Wenn Sie den Erpressungsversuch zur Anzeige bringen möchten, begeben Sie sich bitte zu einer anderen Polizeiinspektion Ihrer Wahl und erstatten dort eine entsprechende Anzeige. Der übliche Verlauf einer Anzeige für allfällige weitere Ermittlungen im Strafrecht führt dabei über die jeweilige Polizeiinspektion zum Landeskriminalamt in den dortigen Fachbereich. Nehmen Sie dazu alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (E-Mails udgl.) wenn möglich auch in elektronischer Form (CD, USB-Stick) mit. Eine ?Online? Anzeigeerstattung ist leider nicht möglich und ist es auch rechtlich nicht möglich, nur auf Grund eines übermittelten Mails Erhebungen durchzuführen. Über die Sinnhaftigkeit beim vorliegenden Fall eine Anzeige zu erstatten, kann ich Ihnen leider keine einfache Antwort geben. Natürlich sind die Aussichten in Bezug auf die Ausforschung des Täters scheinbar gering, anders gesehen haben Straftaten, welche nicht verschriftet wurden, niemals stattgefunden. Daraus ergibt sich dann auch, dass keine Änderung in Bezug auf die herrschende Rechtslage oder den möglichen Ermittlungsschritten erfolgen wird und es somit den Täter(-gruppen) auch künftig recht einfach gemacht wird. Informationen bzgl. Kriminalität im Internet und Cybercrime erhalten Sie etwa unter http://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/start.aspx#a2 www.watchlist-internet.at, www.mimikama.at www.saferinternet.at und https://www.watchlist-internet.at/sonstiges/betrug-im-internet-so- schuetzen-sie-sich/ Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleiben, mit freundlichen Grüßen, Ihr Bundeskriminalamt Wien Cybercrime-Competence-Center .BK 5.2 C4 ? Meldestelle (MM) Josef-Holaubek-Platz 1 1090 Wien BMI-II-BK-5-2-C4-Meldestelle@bmi.gv.at www.bundeskriminalamt.at www.facebook.com/bundeskriminalamt " -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon words@ana.ch http://ana.ch/words/ ana.txt seite 444 reicht ana.words weiter! vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch