kurzfassung zu eriz' fragen (http://ana.ch/words/archive/?id=6813 ): "Ich würde empfehlen, die Schwelle von Tätlichkeit zu Körperverletzung nicht zu überschreiten." und ausserdem aussage verweigern. wer's genauer lesen will hat heute und morgen zeit fuer diese ausfuehrliche antwort von adrian naextes ana.word dann am mittwoch. herzlichen dank an adrian fuer die jus-abhandlung!! allen einen guten start in die woche .-.- Hier eine Antwort vom Jusstudenten? Dann wollen wir mal systematisch vorgehen. Zuerst schauen wir, was für Straftatbestände in Frage kommen, dann ob du evtl. gerechtfertigt gehandelt hast und wenn du dann noch nicht draussen bist, schauen wir, ob eine Schuldminderung oder ein Schuldausschluss in Frage kommt. Natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr, der Jusstudent hat noch nicht mal den Bachelor abgeschlossen und bietet hier nur einen kleinen Einblick ins Strafrecht. In Frage kommen folgende Delikte: Ehrverletzungsdelikte: Hier kommt es darauf an, ob du eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil abgibst. Dein Fluchen ist eher ein Werturteil, also eine Beschimpfung nach StGB 177. Wichtig ist hier der Absatz 2 um straffrei zu bleiben. "Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.? Anniesen kann auch als Werturteil verstanden werden, wenn du damit deine Geringschätzung über die Person zum Ausdruck bringst. Wenn du eine Tatsachenbehauptung machst, kommst du straffrei davon, wenn du beweisen kannst, dass die Tatsache stimmt. Also wenn du z.B. Eric Weber als Nazi betitelst ist es OK, wenn du belegen kannst, dass er einer ist (https://tageswoche.ch/politik/gerichtsurteil-eric-weber-darf-nazi-genannt-werden/) Körperverletzungsdelikte: Also hier kommt es für die Rechtsfolgen eigentlich weniger darauf an, was du machst, sondern was die Folgen davon sind. Das schwächste: StGB 126 Tätlichkeit: Gewalt überschreitet das ?gesellschaftlich geduldete Mass? Beispiele für Tätlichkeit ? Ohrfeigen, Faustschläge, Fusstritte, heftige Stösse, Zu-Boden-Werfen (sofern darin nicht bereits eine Schädigung von Körper oder Gesundheit liegt, sonst eKV) ? Anwerfen fester Gegenstände von einigem Gewicht ? Begiessen des Opfers mit Flüssigkeit ? Zerzausen einer kunstvollen Frisur ? Tortenwurf ins Gesicht; Verschmieren eines ?Stückli? (Patisserie) im Gesicht, sog. ?entartage?, BGer 8.10.2001, 6P.99/2001 ? Nicht: Anspucken; Geht zwar über allg. geduldetes Mass an Einwirkung auf Menschen hinaus, entscheidend hier aber nicht Angriff auf Physis (dieser bloss Mittel zum Zweck), sondern auf Ehre ?> Beschimpfung 177 Tätlichkeit ist ein Antragsdelikt, das Opfer muss einen Strafantrag stellen, sonst passiert nichts. Du bekommst höchstens eine Busse, keinen Strafregistereintrag. Dann kommt StGB 123, die einfache Körperverletzung: Schädigung an Körper oder Gesundheit mit gewissem Krankheitswert also wenn die Person vom Arzt krank geschrieben wird. Es reicht aber auch, wenn das Opfer wegen Angstzuständen nicht mehr Zug fahren kann und darum nicht arbeiten kann. Ich würde empfehlen, die Schwelle von Tätlichkeit zu Körperverletzung nicht zu überschreiten. Auch dies ist noch ein Antragsdelikt, bis zu 3 Jahren Knast oder Geldstrafe Ich würd sagen, deine schön beschriebene Ohrfeige mit Zahnverlust würde da rein fallen, alles vorher eher noch nicht. Aber die könnte auch eine Schwere Körperverletzung sein, wenn ?das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt? wird, Rechtsfolgen siehe unten. Mit dem Pfefferspray benutzt du eine Waffe, damit wird es zu einem Offizialdelikt, ein Strafantrag des Opfers îst nicht notwendig, die Bullen müssen von sich aus Ermitteln. Dann schwere Körperverletzung (StGB 122): Lebensgefährliche Verletzung oder schwere bleibende Schäden Beim Feuerlöscher kommt's darauf an, wohin du schlägst. In den Bauch wird's wohl einfache Körperverletzung sein. Gegen den Kopf wird's wohl schwere Körperverletzung sein, also 6 Monate bis 10 Jahre Knast. Und wenn du dir dabei bewusst bist, dass so etwas tödlich enden könnte und eine Todesfolge in Kauf nimmst, wird's zum evtentualvorsätzlichen Tötungsversuch. Das kommt dann darauf an, was du dir dabei gedacht hast. Und weil die Bullen (noch) keine Gedanken lesen können, immer Klappe halten! Dein Anwalt weiss besser als du, welche Worte dir wie im Mund verdreht werden können. Die Grenze zwischen ?Davon ausgehen, dass der Tod ausbleibt? und ?den Tod in Kauf nehmen? ist nicht sehr scharf. Dann gibts noch "Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit": z.B. StGB 231 Verbreiten menschlicher Krankheiten ?Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.? Das kommt zum Zug, wenn du weisst, dass du Corona hast und jmd. anniest. Der klassische Fall hierzu ist, jemanden absichtlich mit HIV anstecken (ja, so Idioten hat's tatsächlich gegeben). Also, jetzt haben wir ein wenig gesehen, was dir droht, aber jetzt kommt das spannende, wie holen wir dich trotzdem wider raus? Es könnte ein Rechtfertigungsgrund vorliegen, z.B. Wahrung berechtigter Interessen (wird aber vom Gericht (zu) selten anerkannt, da brauchen wir gute Argumente). «Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht.» z.B. Whistleblowing, Karikatur, Pressefreiheit Voraussetzungen für ?Wahrung berechtigter Interessen" 1 Objektiv: Ziel sozial erwünscht oder (grund)rechtlich geschützt - Ziel, dass Opfer Maske trägt, ist sogar vorgeschrieben, also klar gegeben Objektiv: Mittel (Notwendigkeit und Angemessenheit (= Erforderlichkeit)) 2 Subsidiarität (Einziger Weg? Kein anderes Mittel, um Ziel rechtskonform zu erreichen) - Das Opfer trägt nur eine Maske, wenn ihm das Gesicht zerschmettert wurde und er dann ohne Maske nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen will. Also gegeben. 3 Proportionalität (Interessensabwägung / verhältnismässig? Wahrgenommenes Interesse ist höher zu gewichten als strafbares Verhalten) - Wenn sich Corona weiter ausbreitet, nimmt die Wirtschaft Schaden, also gegeben (Killerargument "Wirtschaft leidet" wirkt immer, wie Renato Kaiser das so schön erklärt hat: https://www.youtube.com/watch?v=8KVUnnjMW24). Das Gericht wird das wohl nicht so sehen, hier scheitern die meisten, die sich auf Wahrung berechtigter Interessen berufen. z.B. Whistleblowing: Man soll zuerst alle denkbaren internen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man an die Öffentlichkeit geht (wtf, ich geh ja an die Öffentlichkeit weil intern alles Schrott ist) Subjektiv: Wissen / Wollen (Auch hier wieder der Knackpunkt deiner Inneren Gedanken, darum nochmals: Sag nichts ohne deinen Anwalt!) 4 Kenntnis der Kollisionslage - Du wusstest, dass das Ziel des Kampfes gegen Corona in Gefahr war 5 Willen zur Wahrung des höherwertigen Interesses - Und du hast zugeschlagen, um dem Kampf gegen Corona zu helfen Folge: Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, Ausschluss der Rechtswidrigkeit, Freispruch Oder es liegt etwas vor, dass dich ?entschuldigt". Z.B. könntest du so in Rage geraten sein, dass du vorübergehend unzurechnungsfähig warst (Affekthandlung). Ist nicht so einfach zu beweisen, sodass es vom Gericht akzeptiert wird. Oder du warst sternhageldicht ( > 3 Promille). Aber wird nicht akzeptiert, wenn du dich bewusst betrinkst, um dann eine Straftat zu begehen (also den Tatentschluss schon vor dem Suff gefasst hast). Also wie du siehst, hängt viel von der subjektiven Seite ab, also was du dir dabei gedacht hast. Die Bullen und die Staatsanwaltschaft werden immer versuchen, dir Worte in den Mund zu legen, die nachteilig für dich sind. Daher: Aussage verweigern! so, das wärs glaub, sorry, dass es so viel zu lesen ist, aber wenn ich scho mal Gelegenheit habe sinnvoll zu repetieren und anzuwenden. adrian -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon words@ana.ch http://ana.ch/words/ ana.txt seite 444 reicht ana.words weiter! vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444