mahal sandte zum "paragraphen nehmen" folgendes ein: habe von einem kind letzthin gehört: einen kuh-halb-tag nehmen. muuhh mahal einen KUH-halbtag nehmen? in welchem kanton war das bitteschoen? also wieviel schweiz geht denn bitte noch?! ist das, wenn die kinder frei kriegen in der schule, damit sie beim mäuche oder höie helfen koennen, in der ach so baeuerlichen kuhschweiz? nettli schickte ein aktuelles pdf-formular von der oberstufe der gemeinde, wo man ankreuzen kann, mein/unser kind nimmtdannunddann nicht am unterricht teil und in dem es heisst: "Im Artikel 27.3 des Volksschulgesetzes steht zu den fünf Halbtagen: “3 Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.” Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Sie können unabhängig von andern Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug zu orientieren. Die Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet." artikel 27.3. des schulgesetzes - im kanton bern. fuenf halbtage pro schuljahr. kanton aargau: paragraph 38: Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. aso vier halbtage pro schuljahr, odrr? ist der kuh-halbtag etwa ein q-halbtag?! also ku fuer kuartal? im kanton zuerich regelt gemäss paragraph 28 des volksschulgesetzes eine verordnung "absenzwesen und dispensation vom unterricht". und in der volksschulverordnung heisst es dann: §30. 1 Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). 2 Die Gemeinden können bestimmen, dass a. sämtliche auf die Kindergartenstufe, auf die 1.–3. Primarklasse, auf die 4.–6. Primarklasse beziehungsweise auf die Sekundarstufe fallenden Jokertage auch zusammengefasst bezogen werden können, b. bei besonderen Schulanlässen wie Besuchs- oder Sporttagen keine Jokertage bezogen werden können. 3 Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. hey, das ist aber streng! zwei tage pro schuljahr? und kannst aber nicht vier halbe nehmen? gilt dann grad als ganzer? also eigentlich iwie nur zwei halbtage? pfff... jokertag scheint bitz ein witz. also ja. man kann noch den paragraphen nehmen. die frage ist halt, welcher. denn so ist das also von kanton zu kanton anders geregelt. und jede schulgemeinde kann das dann nochmals bisschen anders regeln und ein eigenes formular machen. ach schweiz, ach schweiz, ach schweiz... https://www.edk.ch/de/bildungssystem/kantonale-schulorganisation/bildungsgesetze einen schoenen tag, eure paragraphenreiterin tbz -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon furcht und schrecken seit 1997 vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444 hast du genug? immer weniger? dann bestell doch nicht ana.words ab: http://ana.ch/txt/444 reicht ana.words weiter!
