liebe lesers tbz hat eine juristische frage: darf man briefmarken bemalen? also wie ist das sind briefmarken so ne art wertzeichen wie irgendwie geldnoten? und ist das rechtlich aehnlich? darf man z.b. auf banknoten kritzeln? irgendwelche schnaeuze oder fingerringe draufmalen? oder gibt es da schtrooof?? die frage taucht auf wegen der leinwandbriefmarke. (https://bit.ly/3JMBXPw ) oben rechts steht helvetia 100 unten links die gestalterin (die post) rechts unten das jahr. ansonsten ist das eine leere leinwand. darf man da nun ein bild draufmalen? UND dann als marke verwenden? oder eher nicht? ein knackpunkt daran: wenn die marke schon gelaufen ist und nicht grad einen vollstempel hat sondern einen stempel, der vielleicht von rechts oder links bitz in die freie flaeche reinkommt und dann mit farbe richtig druebermalt und die marke einfach wieder auf nen brief klebt (leimstift!) dann wuerde man eine bereits gestempelte marke verwenden und es waere nicht ersichtlich. das ist der spezialfall. aber es naehme tbz im allgemeinen wunder ob man auf briefmarken (und noten) malen darf. und wie rausfinden? erste suche war vielleicht mit den falschen begriffen aber tbz kriegte nur ergebnisse ausgespuckt ab wann in den 60er-jahren die marken gueltigkeit haben. weiss das jemand? danke im voraus! (ihr koennt euer wissen auch per brief/postkarte an tbz senden mit einer bemalten leinwandmarke... beispiel anbei im bild kam an!) -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s mit bildern. von euch gescannt, gemalt, photographiert, gezeichnet. ihr malt, wir versenden. a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444 hast du genug? immer weniger? dann bestell doch nicht ana.words ab: http://ana.ch/txt/444