liebe lesers heute hat tbz wieder mal ne rechtliche frage: darf man ein balkongelaender mit nato-draht umwickeln? darf man den ueberhaupt einfach so kaufen (koennen tut man ja heutzutage wohl)? oder kann mich dann jemand verklagen, der auf meinen balkon klettert und sich verletzt? ich moechte das einfach schon mal wissen, gebrauchen taete ich das wissen wohl erst ende sommer. und wahrscheinlich mache ich schlussendlich keinen stacheldraht hin, sondern eher ne kuhglocke oder sowas (wo kauft man die?), damit ich aufwache, auf den balkon stuermen und balkondiebe in die flucht schlagen kann, aber mit gebruell! was natuerlich nur funktioniert, wenn ich in der nacht immer zu hause schlafe. hm... hat jemand andere vorschlaege zur sicherung von pflanzen (die nun noch nicht mal existieren)? nehme ich gerne entgegen. danke. ausserdem: gibt es in zueri aecht nicht schon neben einem tieranwalt einen pflanzenanwalt, der pflanzen, die schlecht behandelt werden (also zum beispiel dem angestammten platz entrissen/gestohlen), verteidigt und ne anklage machen koennte oder so? -- = -- -- = -- -- = -- a n a . w o r d s aus dem hellblauen salon words@ana.ch http://ana.ch/words/ ana.txt seite 444 reicht ana.words weiter! vragen & kommentare & texte, die ihr davon findet, sie seien es wert, dass es die ganze welt erfaehrt, oder mindestens die redaktion, dann mailto:words@ana.ch du willst auch? immer mehr? dann abonnier auch du ana.words: http://ana.ch/txt/444